Artikel · Alka Celić
PPWR: Was die neue Verpackungsverordnung für produzierende KMU wirklich bedeutet
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt für produzierende KMU und Mittelständler konkrete, verbindliche Pflichten: von Recyclingfähigkeit über Reuse-Quoten bis hin zu strengeren Kennzeichnungsanforderungen. Wer jetzt mit einer strukturierten PPWR Beratung für KMU beginnt, verschafft sich Zeit – und vermeidet kostspielige Nachbesserungen kurz vor dem Stichtag.
Was ist die PPWR und wen betrifft sie?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist die Nachfolgerin der bisherigen Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationalen Umsetzungsspielraum. Sie richtet sich an alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungskette: Hersteller, Befüller, Importeure und Händler.
Für KMU bedeutet das: Auch ohne eigene Nachhaltigkeitsabteilung müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Verpackungen die neuen Anforderungen erfüllen. Die Verordnung ist keine Kann-Vorschrift – sie ist geltendes Recht mit Übergangsfristen, die schneller ablaufen als viele erwarten.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
Recyclingfähigkeit und Materialverbote
Ab 2030 müssen alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, recyclingfähig sein. Bestimmte Materialkombinationen und störende Zusätze (z. B. bestimmte Etiketten, Farben, Kleber) sind schrittweise verboten. Wer heute noch Verpackungsdesigns ohne Rücksicht auf Recyclingfähigkeit entwickelt, riskiert in wenigen Jahren Marktausschluss.
Reuse- und Befüllquoten
Für bestimmte Verpackungskategorien – darunter Transportverpackungen, E-Commerce-Verpackungen und Getränkeverpackungen – gelten verpflichtende Mehrweg- und Wiederverwendungsquoten. Die konkreten Prozentsätze steigen stufenweise: 2030, 2035 und 2040 sind die relevanten Meilensteine.
Minimierung und Überverpackungsverbot
Die PPWR verbietet ausdrücklich unnötig große Verpackungen. Das Leervolumen in Sekundär- und Tertiärverpackungen ist auf maximal 50 % begrenzt. Wer heute noch großzügig dimensionierte Verkaufsverpackungen einsetzt, muss sein Portfolio überprüfen.
Kennzeichnungspflichten
Alle Verpackungen müssen künftig mit einem einheitlichen QR-Code-basierten Kennzeichnungssystem versehen werden, das Verbrauchern zeigt, wie die Verpackung zu entsorgen ist. Die Anforderungen an diese Kennzeichnung werden über delegierte Rechtsakte konkretisiert.
Was müssen KMU jetzt konkret tun?
- Verpackungsinventur durchführen: Erfassen Sie alle eingesetzten Verpackungsarten, Materialien und Lieferanten. Ohne diese Datenbasis lässt sich keine Compliance-Lücke identifizieren.
- Recyclingfähigkeit bewerten: Prüfen Sie für jede Verpackungseinheit, ob sie die zukünftigen Designanforderungen erfüllt – idealerweise anhand der Bewertungssysteme von Recyclingorganisationen wie Cyclos-HTP.
- Lieferantendialog starten: Die Umstellung auf compliant Verpackungen betrifft Ihre Lieferkette. Klären Sie frühzeitig, welche Alternativen Ihre Lieferanten anbieten können.
- Interne Verantwortlichkeiten festlegen: Verpackungs-Compliance ist eine Querschnittsaufgabe: Einkauf, Produktion, Marketing und Vertrieb sind betroffen. Wer sich zuständig fühlt und wer Daten liefert, muss klar geregelt sein.
- Fristen einplanen: Produktentwicklungszyklen, Lieferantenverhandlungen und Zertifizierungen brauchen Zeit. Wer 2029 anfängt, ist zu spät.
PPWR im ESG-Kontext: Warum das kein Parallelprojekt sein sollte
Die PPWR ist nicht isoliert zu betrachten. Sie ist Teil eines breiteren regulatorischen Rahmens – zusammen mit CSRD, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der Ökodesign-Verordnung. Wer Verpackungs-Compliance als Einzelprojekt behandelt, produziert doppelten Aufwand.
Sinnvoller ist es, die PPWR-Anforderungen direkt in bestehende ESG-Prozesse zu integrieren: in das Umwelt-Datenmanagementsystem, in die Lieferantenbewertung und in die Berichterstattung. Dafür braucht es klare Datenstrukturen und Verantwortlichkeiten – genau das, was eine gute PPWR Beratung für KMU aufbaut.
Ein guter Einstiegspunkt ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Sie hilft Ihnen zu verstehen, wo Verpackungsthemen als regulatorisches Risiko oder als Marktchance auf Ihr Unternehmen wirken – und priorisiert so die nächsten Schritte.
Typische Fehler, die KMU bei der PPWR-Vorbereitung machen
- Abwarten: Die Übergangsfristen klingen lang, sind es aber nicht, wenn Produktentwicklung, Lieferantenwechsel und interne Prozesse mitgedacht werden.
- Delegieren ohne Struktur: „Das macht der Einkauf" führt ohne klares Mandat und Datengrundlage nirgendwo hin.
- Recyclingfähigkeit verwechseln: Eine Verpackung, die theoretisch recycelbar ist, ist nicht automatisch PPWR-konform. Die Verordnung fordert nachweisbare Recyclingfähigkeit nach definierten Kriterien.
- Kennzeichnung vergessen: Die neuen Kennzeichnungspflichten betreffen auch Verpackungen, die sonst alle Anforderungen erfüllen.
Key Takeaways
- Die PPWR gilt unmittelbar als EU-Verordnung – kein nationaler Spielraum, klare Fristen ab 2030.
- Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein; Überverpackungen und bestimmte Materialkombinationen sind verboten.
- KMU brauchen zunächst eine vollständige Verpackungsinventur als Datenbasis für alle weiteren Schritte.
- PPWR-Compliance lässt sich am effizientesten in bestehende ESG-Prozesse integrieren, statt als Sonderprojekt zu führen.
- Frühzeitige PPWR Beratung für KMU spart Zeit, Geld und schützt vor regulatorischen Überraschungen.